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Finanzierungslexikon

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EURIBOR

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht erlaubt dem Berechtigten, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Das Grundstück bleibt Eigentum des Verkäufers, der dafür einen Erbbauzins erhält. Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes "grundstücksgleiches" Recht, es kann veräußert, vererbt und beliehen werden. Vor allem Kommunen und Kirchen vergeben gerne Erbbaurechte. Oft sind diese auf 99 Jahre begrenzt.

Größter Vorteil des Erbbaurechts ist, dass die mitunter hohen Kosten für den Grundstückserwerb entfallen. Allerdings sollte man bei seinen Überlegungen nicht die Belastung durch den Erbbauzins vergessen.

Größter Nachteil ist die eingeschränkte Verkäuflichkeit der Immobilie. Gebäude mit einem Erbbaurecht sind nicht gerade ein Verkaufsschlager. Hinzu kommt, dass Sie oder Ihre Erben mit Ablauf des Erbbaurechts das Eigentum an dem Gebäude verlieren, auch wenn Sie dann eine im Vorfeld festgelegte Entschädigungszahlung erhalten.


















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