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Finanzierungslexikon

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Instandhaltungskosten
Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklage

Eigentümergemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Instandhaltungsrücklage für mögliche Instandhaltungskosten zu bilden. Die Rücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum und wird bei Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen.

Doch was ist "angemessen" im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)? Für die Berechnung der regelmäßig anzusparenden Mittel gibt es verschiedene Methoden - eine der bekanntesten ist die Peterssche Formel. Eine andere Orientierung bietet die Faustregel des Fachverbands für Wohnungseigentumsverwalter, die einen jährlichen Betrag von 0,8 bis 1,0 Prozent des Kaufpreises für ausreichend hält.


















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