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Kapitallebensversicherung
Katasteramt
Kaufnebenkosten
Kondition
Konditionsanpassung
Konstant-Darlehen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Kaufnebenkosten fallen an beim Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Dazu zählen zum einen die Notarkosten, die auf der Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes berechnet werden, und Eintragungsgebühren für Auflassungsvormerkung, Grundschuldeintragung und Eigentumsumschreibung. Sie betragen rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises. Außerdem fällt die Grunderwerbsteuer an. Diese liegt, je nach Bundesland, in dem Bereich zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises (Stand März 2014). Des Weiteren können Maklergebühren anfallen. Diese Kosten dafür belaufen sich auf 3,5 % bis 7,0 % des Kaufpreises.
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