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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Maklercourtage
Miteigentumsanteil
Monatsrate
Die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern sowie die Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Dazu zählt auch die Regelung, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger vom Bauherrn Zahlungen verlangen kann. In der MaBV ist genau geregelt, wie viel Prozent des Kaufpreises nach Abschluss der jeweiligen Gewerke fällig ist.
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