Finanzierungslexikon
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Peterssche Formel
Pfandfreigabe
Preisangabenverordnung (PAngV)
Prolongation
Peterssche Formel
Hierbei handelt es sich um eine mathematische Formel, die zur Ermittlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage bei Wohngebäuden dient. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Berechnung der durchschnittlichen, jährlichen Instandhaltungskosten - Dabei werden die Herstellungskosten pro Quadratmeter mit einem Faktor von 1,5 multipliziert. Dieses Ergebnis wird durch 80 dividiert. Grundlage dieser Kalkulation ist die Annahme, dass innerhalb von 80 Jahren der 1,5-fache Wert der Herstellungskosten für die Instandhaltung anfällt.
- Abzug des Sondereigentums - Durchschnittlich entfallen 65- 70 % der gesamten Instandhaltungkosten auf das Gemeinschaftseigentum und 30-35 % auf das Sondereigentum der jeweiligen Eigentümern. Von den durchschnittlichen, jährlichen Instandhaltungkosten werden also nun 70% berechnet. Dieses Ergebnis gibt den Betrag pro Quadratmeter Gemeinschaftsfläche an. Für die Instandhaltung von Sondereigentum muss jeder Eigentümer individuell aufkommen.
- Berechnung jährliche, gemeinschaftliche Instandhaltungsrücklage - Das Ergebnis nach Abzug des Sondereigentums wird anschließend mit der Gesamtwohnfläche des Wohngebäudes multipliziert. Dieser Betrag stellt schließlich die jährliche, gemeinschaftliche Instandhaltungsrücklage dar.