Sind Sie in den letzten Wochen von Ihrer Gemeinde und/oder Ihrem Finanzamt angeschrieben worden? So oder so ähnlich sahen die Schreiben aus.
Wir möchten Sie im Folgenden an die Hand nehmen und exakt beschreiben, was Sie tun sollten.
Obwohl die Steuererklärung zur Grundsteuer erst ab dem 1. Juli 2022 elektronisch abgegeben werden kann und alle Webseiten des Finanzministeriums an dieser entscheidenden Stelle ins Leere laufen, können Sie sich trotzdem vorbereiten.
Zum einen ist das Vorliegen eines Grundbuchauszugs sehr hilfreich. Suchen Sie ihn in Ihren Unterlagen oder bestellen Sie einen aktuellen Auszug bei Ihrem Grundbuchamt bzw. Ihren Finanzierungsberatern Andreas Wenzel oder Corinna Lindenblatt.
Zum anderen ist es wichtig, sich darüber klar zu werden, welcher der beiden Wege der Steuererklärung sinnvoll ist.
Wenn Sie Eigentümer einer "normalen" Immobilie sind − eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines unbebauten Grundstücks −, dann können Sie das vereinfachte Verfahren des Bundesfinanzministeriums nutzen. Die Webseite
Grundsteuererklärung für Privateigentum
ist deutlich einfacher gehalten als die Steuererklärung über das ELSTER-Portal. Wichtig: Diese Webseite können nur Eigentümer nutzen, deren Immobilie in Sachsen, Thüringen und einigen anderen Bundesländern liegt.
Wenn Sie die vereinfachte Steuererklärung nicht nutzen können, z.B. weil Ihnen ein Mehrfamilienhaus gehört oder weil Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, dann empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Registrierung bei ELSTER.
Für normale Häuser, Wohnungen oder Grundstücke:
Dieser Online-Service des Bundesfinanzministeriums ist auf Standardfälle von Privateigentümern zugeschnitten.