Aktuelles
Neugestaltung der KfW-Energieeffizienzprogramme (13. Mai 2015)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gestaltet ihre Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" grundlegend neu. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Wegfall des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 - Da zum 1. Januar 2016 die höheren Standards der Energieeinsparverordnung in Kraft treten, entfällt die Grundlage für den KfW-70-Standard. Diese Förderung stellt die KfW zum 31. März 2016 ein.
- Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 100.000 Euro - Der Förderhöchstbetrag in den Programmen "Energieeffizient Sanieren (151, 152)" und "Energieeffizient Bauen (153)" wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht.
- 20jährige Zinsbindung - Endlich bietet die KfW im Programm "Energieeffizient Bauen (153)" eine 20jährige Zinsbindungsvariante.
- Haftung des Bauträgers für den geplanten KfW-Effizienzstandard - In Einzelfällen kam es in der Vergangenheit vor, dass zugesagte Effizienzstandards nicht eingehalten wurden. Den Schaden hatte der Kunde, da der KfW-Vertrag rückabgewickelt werden musste. Damit ist nun Schluß. Zitat der KfW: "Der Verkäufer hat den Schaden aus der Kündigung des Kreditvertrages zu tragen."
Das sind die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen. Die KfW reagiert damit einerseits auf die verschärften gesetzlichen Standards (Verschärfung Energieeinsparverordnung -> Wegfall KfW-70-Standard) sowie auf die veränderte Zinssituation (20jährige Zinsbindung).