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Ratgeber Anschlussfinanzierung

Teil 3 - Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die Zinsen von heute für morgen sichern. Wenn also die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens innerhalb der nächsten 60 Monaten endet, dann können Sie sich mit diesem Produkt gegen das Risiko steigender Zinsen schützen.

Das Forward-Darlehen - manchmal auch Vorrats-Darlehen genannt - ist in der Regel ein normales Annuitätendarlehen, das nicht sofort ausgezahlt wird, sondern erst zu dem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft. Bis es Ihr bestehendes Darlehen ablöst, fallen keine Zinsen oder sonstigen Kosten an.

Beachten Sie aber, dass der Abschluss eines Forward-Darlehens zur späteren Umschuldung verpflichtet! Wenn also wider Erwarten die Zinsen bis zum Umschuldungstermin fallen sollten, wird trotzdem zu den vorher vereinbarten Konditionen umfinanziert.

Ein Forward-Darlehen kann auch helfen, aus einer weit verbreiteten Finanzierungsfalle zu entkommen: Viele Banken drängen ihre Kunden dazu, das Immobiliendarlehen zu splitten und zwei verschiedene Zinsbindungen zu vereinbaren. Was im ersten Moment vielleicht sinnvoll klingt, fällt dem Kunden dann auf die Füße, wenn die erste Zinsbindung endet. Während der noch gebundene Darlehensteil erstrangig im Grundbuch abgesichert ist, bleibt für das nun freie Darlehen nur der Nachrang. Da ein nachrangig besichertes Darlehen für andere Anbieter deutlich unattraktiver ist, wird es schwer sein, eine preisgünstige Umschuldung zu finden. In manchen Fällen sogar unmöglich.

Dies ist leider weitverbreitete Praxis! Viele Banken binden auf diese Weise ihre Kunden fest an sich und können ihnen damit die Zinsen diktieren!

Die Lösung:

Läuft die Zinsbindung eines Ihrer Darlehen in den kommenden sechs Monaten aus, wird dieser Finanzierungsteil günstig umgeschuldet. Für den zweiten Teil der Finanzierung, dessen Zinsbindung noch nicht ausgelaufen ist, wird ein Forward-Darlehen abgeschlossen. Damit können schon heute die günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung reserviert werden - bis zu 60 Monate im Voraus.


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