1. Januar 2022
Zu diesem Stichtag werden alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet. Das ist ein rein informatorische Angabe. Als Grundstückseigentümer/Steuerpflichtiger müssen Sie nichts tun.
1. Juli 2022
Ab diesem Datum kann die Grundsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.
31. Oktober 2022
Fristende − bis dahin ist die Erklärung abzugeben.
1. Januar 2025
Die Neuregelung tritt in Kraft.
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