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Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung, die für jedes im Haushalt lebende Kind für einen Zeitraum von 8 Jahren gewährt wurde. Voraussetzungen dafür waren, dass die Kinder während des gesamten Förderzeitraumes dem Haushalt angehörig und die Bedingungen der Eigenheimzulage erfüllt waren. Diese Baukinderzulage fiel jedoch ab 2006 gemeinsam mit der Eigenheimzulage weg und wurde nur noch für privat genutzte Immobilien ausgezahlt, die vor dem 01.01.2006 gekauft oder denen bis dahin eine Baugenehmigung ausgestellt wurde.
© 2014 Baufinanzierung Wenzel