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Die Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, für die zusätzlich, neben der Eintragung im Grundbuch, ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Wer im Besitz dieses Briefes ist, ist auch im Besitz der anteiligen Sicherheit am Objekt. Der Grundschuldbrief ist ein Wertpapier; er verkörpert im Rechtsverkehr die Grundschuld. Während für die Übertragung einer Buchgrundschuld auf einen anderen Gläubiger im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, reichen bei einer Briefgrundschuld ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Briefes aus. Daher eignet sich diese Form der Grundschuld vor allem dann, wenn Grundschuldteile öfter an den Gläubiger abgetreten werden sollen.
© 2014 Baufinanzierung Wenzel