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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abteilungen des Grundbuchs
Abtretung
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amtlicher Lageplan
Anderkonto / Notaranderkonto
Anfangstilgung
Annuitätendarlehen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschlussfinanzierung
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Aval / Avalgebühr
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass Räumlichkeiten gemäß dem Wohneigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Als abgeschlossen gelten sie, wenn sie baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde erstellt.
© 2014 Baufinanzierung Wenzel