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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abteilungen des Grundbuchs
Abtretung
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amtlicher Lageplan
Anderkonto / Notaranderkonto
Anfangstilgung
Annuitätendarlehen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschlussfinanzierung
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Aval / Avalgebühr
Die Auflassungsvormerkung wird in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und sichert den Anspruch des Erwerbers auf die Immobilie bis hin zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Erwerbers und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie beispielsweise ein zweites Mal verkauft oder sie mit zusätzlichen Grundschulden oder Rechten belastet.
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