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Finanzierungslexikon

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Auszahlungskurs
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Auflassung

Auflassung nennt man die Einigung zur Übertragung von Eigentum an einem Grundstück (§ 925 BGB). Die Einigung zur Übertragung muss von Veräußerer und Erwerber vor dem Notar erklärt werden.

















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