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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abnahmeverpflichtung
Abschlussgebühr
Abschreibung
Abteilungen des Grundbuchs
Abtretung
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amtlicher Lageplan
Anderkonto / Notaranderkonto
Anfangstilgung
Annuitätendarlehen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anschlussfinanzierung
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Aval / Avalgebühr
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) oder auch Abschreibung gibt die jährliche verbrauchsbedingte Wertminderung von Wirtschaftsgütern an. Diese Wertminderung kann als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden. Bei fremdgenutzten Immobilien kann dieser Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Als Grundlage der Berechnung der Abschreibung dienen die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Grundstückskosten dürfen nicht in die Berechnung miteinbezogen werden. Für die Immobilienfinanzierung sind vor allem zwei Abschreibungsmethoden relevant: die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
© 2014 Baufinanzierung Wenzel